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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - L 7 AS 781/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,15257
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - L 7 AS 781/15 B ER (https://dejure.org/2015,15257)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.06.2015 - L 7 AS 781/15 B ER (https://dejure.org/2015,15257)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - L 7 AS 781/15 B ER (https://dejure.org/2015,15257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde des Leistungsträgers gegen die einstweilige Verpflichtung zur Gewährung von Regelbedarf an polnische Staatsangehörige; Vereinbarkeit des Ausschlussgrundes des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II mit europäischen Gemeinschaftsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde des Leistungsträgers gegen die einstweilige Verpflichtung zur Gewährung von Regelbedarf an polnische Staatsangehörige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - L 7 AS 781/15
    Auch nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014 - C-333/13 - in Sachen Dano sei diese Rechtsfrage noch von entscheidungserheblicher Bedeutung, weil sich das Urteil Dano auf eine andere Fallgestaltung beziehe und die Vereinbarkeit eines Leistungsausschlusses mit europäischem Gemeinschaftsrecht Gegenstand des Vorlagebeschlusses des BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R sei.

    Im Gegensatz zur Auffassung des Antragsgegners hat der EuGH die Frage der Wirksamkeit und Reichweite des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II im Urteil vom 11.11.2014 - Rechtssache "Dano" (C-333/13) - nicht abschließend geklärt.

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - L 7 AS 781/15
    Auch nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014 - C-333/13 - in Sachen Dano sei diese Rechtsfrage noch von entscheidungserheblicher Bedeutung, weil sich das Urteil Dano auf eine andere Fallgestaltung beziehe und die Vereinbarkeit eines Leistungsausschlusses mit europäischem Gemeinschaftsrecht Gegenstand des Vorlagebeschlusses des BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R sei.

    Eine Entscheidung des EuGH für Personen, wie der Antragstellerin zu 1), steht noch aus (BSG EuGH-Vorlage vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R; Az. beim EuGH C-67/14, Rechtssache B).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - L 7 AS 781/15
    Ist eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist im Wege der Folgenabwägung zu entscheiden, in die insbesondere die grundrechtlich relevanten Belange des Antragstellers einzustellen sind (BVerfG, Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 und 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12; Beschluss des Senats vom 11.07.2014 - L 7 AS 1035/14 B ER).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - L 7 AS 781/15
    Ist eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist im Wege der Folgenabwägung zu entscheiden, in die insbesondere die grundrechtlich relevanten Belange des Antragstellers einzustellen sind (BVerfG, Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 und 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12; Beschluss des Senats vom 11.07.2014 - L 7 AS 1035/14 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14

    Beschwerde gegen die Verpflichtung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - L 7 AS 781/15
    Eine solche Fallgestaltung ist anzunehmen, wenn es - wie hier - im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums während eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens geht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.01.2015 - L 7 AS 2162/14 B ER und vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - L 7 AS 1035/14

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - L 7 AS 781/15
    Ist eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist im Wege der Folgenabwägung zu entscheiden, in die insbesondere die grundrechtlich relevanten Belange des Antragstellers einzustellen sind (BVerfG, Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 und 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12; Beschluss des Senats vom 11.07.2014 - L 7 AS 1035/14 B ER).
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